Angebote / Preise
Wir bieten unseren Tagesgästen Abwechslung vom Alltag, einen Raum
für Individualität und den pflegenden Angehörigen Entlastung.
Unsere Tagespflege bietet Platz für 12 Gäste und kann montags bis freitags
von 08.00 -17.00 Uhr besucht werden.
Selbstverständlich sind sie herzlich eingeladen, einen Schnuppertag mit uns zu
verbringen, um uns kennenzulernen.
• Wir bieten unseren Gästen Frühstück, Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen
in geselliger Runde.
• Ein buntes Programm sorgt für Freude und Abwechslung am Vor- und Nachmittag.
• Laufende Therapien können auch bei uns fortgeführt werden
• Auf Wunsch organisieren wir für Sie unseren hauseigenen Fahrdienst mit
rollstuhlgerechten Fahrzeugen.
• Die Betreuung und Pflege der Tagesgäste erfolgt durch ein qualifiziertes,
geschultes Mitarbeiterteam.
Die Kosten für die Tagespflege werden im Übrigen auch von der Pflegekasse unterstützt.
Hierzu beraten wir Sie gerne - schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei.
Preise / Pflegegrade
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse
die Pflegekosten in dem jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen
Höchstbeträgen in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne
von §45 a SGB XI.
Fahrtkosten
Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden. Liegt
Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der Pflege-
sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese durch den
Tagespflegegast zu tragen (einfache Fahrt 7,00 €, einfache Rollstuhltransport 13,00 €).
Investitionskosten
Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsuafwendungen.
Dies sind insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes,
der Möblierung, Ausstattung und Instandhaltung. Soweit die betriebsnotwendigen
Investitionsaufwendungen nicht durch öffentliche Förderungen gedeckt sind, kann
die Einrichtung den nicht gedeckten Teil dieser Aufwendungen den Tagespflegegästen
mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert in Rechnung stellen
(7,56 € pflegetägl.).
Zusätzliche Betreuungsleistungen
(§45 b SGB XI) Die finanziellen Mittel (6,65 € täglich) werden durch die Pflegekasse
getragen und dienen der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege.